Wohnen & Immobilien

» Haustiere in der Mietwohnung

Immer dann, wenn es darum geht, eine neue Wohnung zu finden werden zahlreiche Anzeigen durchsucht. Zunehmend häufiger schaut man sich dabei auf Immobilienportalen im Internet um, wo man Immobilien kostenlos inserieren kann.
Doch für Besitzer von Tieren gestaltet sich das Finden der richtigen Wohnung oft schwierig, da die meisten Vermieter keine Tiere in der Mietwohnung sehen wollen. Die Gerichte entschieden jedoch anders. So sind Kleintiere, wie Meerschweinchen, Hamster und Vögel generell erlaubt. Selbst vor Elstern oder Leguanen macht dieses Urteil keinen Halt und stuft auch sie in die Gruppe der Kleintiere ein.

Hunde sind in vielen Wohnungen dagegen nicht gern gesehene Haustiere. Doch die höchsten Gerichte haben nun entschieden, dass kleine Hunde wie Yorkshire Terrier, ebenfalls zu den Kleintieren gehören. Sie können deshalb auch ohne ausdrückliche Genehmigung gehalten werden. Nach Ansicht der Gerichte könnten sie sich nur durch ein leises Bellen bemerkbar machen, was aber die Nachbarn nicht stören dürfte.
Bei Katzen sieht es da wiederum anders aus. Da deren Haltung zum Teil mit einem Geruchsrisiko für die Nachbarn verbunden ist, wird die Katzenhaltung nur dann erlaubt, wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag ausgeschlossen ist.
Doch auch die Besitzer großer Hunde können Hoffnung schöpfen. Die meisten Vermieter schließen nur das Halten von so genannten Kampfhunden generell aus. Andere Hunde werden dagegen meist akzeptiert, solange sie sich in den Wohnungen
ruhig verhalten und auch die Nachbarn, etwa durch freudiges Anspringen o. ä. nicht belästigen.


Sandra Müller
sandy.mueller1[at]gmx.net




Veröffentlicht am: 28.01.2008 um 10:57:36 von sandra mül

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