Wohnen & Immobilien

» Realkredit - Die Immobilienfinanzierung

Der Realkredit stellt heutzutage die klassische langfristige Finanzierungsform dar, welche in der Regel für jeden Immobilienerwerb (Eigentumswohnung, Reihenhaus, Einfamilien- und Mehrfamilienhaus) geeignet ist.

Im Sinne des §11 HGB werden Kredite, die innerhalb der ersten 60 % des Verkerswertes liegen, als Realkredite bezeichnet. Die Restfinanzierung ist als objektgesicherter Personalkredit zu betrachten.

Das hängt damit zusammen, dass es sich bei den ersten 60 % um eine sogenannte 1. Hypothek oder ein Ia-Darlehen handelt, welches mit Grundpfandrechten im Grundbuch abgesichert wird und durch den Ertrag des Grundstückes und des darauferrichteten Gebäudes problemlos finanziert werden kann.

Bei der 2. Hypothek bzw. bei der Restfinanzierung muss der Antragsteller neben der grundpfandrechtlichen Absicherung (Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) private Bürgschaften leisten, damit Banken bei Zahlungsunfähigkeit des Kunden auf sein Vermögen und Einkommen zurückgreifen können. Die sogenannte 2. Hypothek kann somit als objektgesicherter Personalkredit bezeichnet werden.


EIGENKAPITAL

Bei dieser Finanzierungswahl wird in der Regel Eigenkapital vorrausgesetzt. Der Eigenkapitalanteil sollte in der Regel 20 % nicht unterschreiten, wobei bei guter Bonität auch die Option einer 100 % - Fremdfinanzierung besteht.


ZINSEN

Die Realkreditreform hat dazu geführt, dass die Zinssätze nicht immer für die gesamte Finanzierungsdauer festgeschrieben werden können, sondern in gewissen Abständen an die aktuelle Situation des Kapitalmarktes angepasst werden müssen. Die Neufestschreibung erfolgt in der Bankenpraxis nach 5, 10 oder 15 Jahren.

Gerne beraten wir Sie über eine mögliche Finanzierung.

Oliver Laubach
info[at]xyros.ag




Veröffentlicht am: 27.11.2007 um 19:02:19 von immobilien

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