Eine Immobilie ist ein Grundstück mit vielen hierauf stehenden Bauwerken und deren Nebenobjekten. Das Wort an sich meint ins Deutsche übersetzt "unbewegliche Sache", weil ein Grundstück und dessen Häuser unbeweglich sind.
Das Themengebiet Immobilien ist ein sehr weit reichendes Gebiet. Vom käuflichen Erwerben über die Bebauung, die Leitung und Aufrechterhaltung bis hin zur Inneneinrichtung der Häuser müssen eine Menge Gesichtspunkte vom Kaufinteressierten bedacht werden.
Es muss sehr gut berücksichtigt werden, ob eine
Immobilie käuflich erworben oder nur angemietet werden soll. Ganz ohne Frage stellt eine käuflich erworbene Immobilie eine hervorragende finanzielle Absicherung und Rentenvorsorge dar. So oder so steigen
Immobilien im Wert und wenn der benötigte Bausparvertrag erstmal getilgt ist, dann kann auch die Miete für ein Loft aufgespart werden.
Wichtig ist vor allem auch der Sinn. Wozu soll das Grundstück bzw. das Häuser verwendet werden? Dient es einem privaten Vergnügen als Wohneigentum oder vielleicht einem betrieblichen Zweck mit Geschäftsräumen und Betrieben. In beiden Fällen müssen einige Vorschriften beachtet werden, über die sich jeder bei bestimmten Amtshäusern informieren kann. Hinsichtlich des sachenrechtlichen Erwerbs wirken andere Vorschriften als bei beweglichen Gegenständen. Somit muss der käufliche Erwerb exemplarisch vom Notar beurkundet sein. Auch eine Eintragung des zukünftigen Eigentümers in das Grundbuch ist notwenig.
In Zeiten der Geldknappheit und kaum vorhandenen Renten geben immer mehr Menschen ihre eisernen Reserven in Immobilien. Immobilien und Liegenschaften wirken als eine der rentabelsten Investitionen. Einerseits hat das den Anstoß, dass sie Erwirtschaftungen durch Vermietung und Verpachtung einnehmen. Andererseits steigt der Wert der Immobilie längerfristig an, da er als nicht vermehrbares Haben nicht der Inflation unterliegt.
Jeder der seine Immobilie allerdings zu eigenen Angelegenheiten nutzen möchte, muss ebenfalls besondere Regeln und Gesetze beachten. Bei uns in Deutschland muss ein Bauantrag beantragt werden, bevor ein Haus auf einem Grundstück errichtet werden darf. Dieser Bauantrag bedarf einer Genehmigung durch das Amt für Bauangelegenheiten. Einige Gesetze und Bestimmungen müssen dabei beachtet werden.
Offerten für Immobilien sind mittlerweile überall zu lesen. Egal ob sie zum Kauf, zur Vermietung oder zur Verpachtung angeboten werden, oder ob es sich um Häuser, Lofts oder Grundstücke handelt - in mehreren Anzeigen im Internet und in Broschüren wird sicher jeder Kaufinteressierte fündig
Peter Junk
creativx[at]gmx.de
Veröffentlicht am: 28.10.2007 um 11:45:23 von
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