Reise & Urlaub

» Storno von Reisen

Wenn Reisen, die bereits lange gebucht und bezahlt sind, vom Veranstalter storniert werden, so muss dieser für einen vergleichbaren Ausgleich der entgangenen Reise einstehen.
So geschah es, dass eine Reise nach Bulgarien vom Veranstalter kurz vor Reiseantritt abgesagt werden musste, weil das gebuchte Hotel noch nicht fertig gestellt sei. Der Veranstalter bot den Kunden Alternativreisen an, die jedoch nicht zu 100 Prozent den Anforderungen genügen konnten. Die Kunden buchten daraufhin eine andere Reise, die erheblich teurer war.

Den Differenzbetrag forderten sie vom Reiseveranstalter zurück. Dieser wollte natürlich nicht für die deutlich teurere Reise bezahlen und zog vor Gericht – aber ohne Erfolg. Denn wenn die Kunden vom Veranstalter keine passende Alternativreise angeboten bekämen, seien sie durchaus dazu berechtigt, eine sehr viel teurere Reise zu buchen, um den Urlaub nicht vollends zu Hause verbringen zu müssen.
Reiseveranstalter sollten also alle Bedingungen einer gebuchten Reise beachten und auch tatsächlich gleiche Vorschläge an die Kunden geben, wenn tatsächlich einmal eine Reise storniert werden muss. Denn andernfalls kann es doch recht teuer für den Veranstalter werden.

Sandra Müller
sandy.mueller1[at]gmx.net




Veröffentlicht am: 11.02.2008 um 21:22:21 von sandra mül

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