Medizin & Gesundheit

» Die Feststellung einer Vaterschaft

Wie wird die Vaterschaft festgestellt? Der Regelfall sieht das so vor: Sind die Eltern des Kindes verheiratet haben sie automatisch das gemeinsame elterliche Sorgerecht.

Anders ist es, wenn die Eltern nicht verheiratet sind. In diesem Fall steht in der Geburtsurkunde nur die Mutter als Elternteil. Die Eintragung des Vaters erfolgt erst mir der Vaterschaftsanerkennung. Dies geschieht entweder auf freiwilliger Basis oder das Gericht ordnet zur Feststellung der Vaterschaft einen Vaterschaftstest an. Bei der freiwilligen Anerkennung der Vaterschaft bestätigt der Vater mit seiner Unterschrift – nach der Geburt - in einer öffentlichen Urkunde beim Jugendamt, Notar, Standesamt oder dem Amtsgericht die Anerkennung seiner Vaterschaft.

Diese Eintragung ist soweit bis auf die Eintragung beim Notar gebührenfrei. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die öffentliche Urkunde der Vaterschaftsanerkennung vor der Geburt des Kindes zu unterzeichnen. Leider gibt es immer Mal Probleme mit der Anerkennung der Vaterschaft.

Oft genug kommt es vor, dass ein Vater nicht bereit ist, seine Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Dann hat die Mutter die Möglichkeit, bei einem Familiengericht Klage auf Vaterschaftsanerkennung zu erheben. Ist die Mutter selbst dazu nicht in der Lage oder will sie die Klage nicht selbst einreichen, kann das das Jugendamt in Stellvertretung der Mutter übernehmen.

Die gerichtliche Anordnung zur Feststellung der Vaterschaft ist mit erheblichen Kosten verbunden, da ein medizinisches Gutachten (Vaterschaftstest) angeordnet wird. Die Kosten für den Vaterschaftstest hat jedoch der Vater zu zahlen.

Es kommt trotzdem immer wieder vor, dass Mütter auf die Vaterschaftsklage verzichten. Sie scheuen den gerichtlichen Aufwand oder andere Gründe bewegen sie dazu. Einer dieser Gründe mag sein - jegliche Ansprüche auf Unterhalt sowie etwaige Erbansprüche gehen verloren, da eine Verwandtschaft gesetzlich nicht nachgewiesen wurde. Hinzu kommt noch der Rechtsanspruch des Kindes, der ihm zusichert, seinen Vater kennenlernen zu dürfen. Das alles will gut durchdacht sein und es sollte hier zum Wohle des Kindes entschieden werden.

Kerstin Becker
kerstin.becker[at]web.de




Veröffentlicht am: 07.01.2008 um 10:48:16 von yari

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