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Der Rezensent als „Urteiler“ über ein Buch

Viele Neulinge im Bereich Autor sein machen sich Gedanken darum, wie denn ihr Buch bei den Lesern ankommt. Haben sie wegen der Veröffentlichung - was ratsam ist – über einen Verlag gewählt hat, so hat man hier in der Regel eine wohl organisierten Apparat von Werbemaßnahmen hinter sich und braucht sich in der Regel um nichts zu kümmern vor der Veröffentlichung.



Eine Maßnahme, die ein Verlag dabei ergreift, ist dabei unter anderem auch die Beauftragung eines Rezensenten, der das Buch des Autors kritisch beäugt. Insbesondere hat ein Rezensent dabei die Aufgabe nach allen Gesichtspunkten hin zu beurteilen, und zwar angefangen vom äußeren Erscheinungsbild, wie dem Einband und dem Bild auf dem Einband, über das Material des Einbandes. Vom Inhalt des Buches selbst her gesehen hat der Rezensent auch Sachen zu achten, wie zum Beispiel die Aufmachung allgemein, sprich Schriftart und Schriftgröße, sowie auch einzelnen Seiten des Buches, wie zum Beispiel die Seite, auf der sich der Autor unter Umständen selbst vorstellt, oder aber das Impressum.
Was den Inhalt selbst betrifft, hat der Rezensent natürlich die Aufgabe das ganze Buch zu lesen und dann unter anderem so Dinge zu beurteilen, wie Schreibstil und so weiter.

Aber die Meinung eines Rezensenten ist dabei nicht alleinig ausschlaggebend, denn in der Regel werden gleich mehrere Rezensenten von einem Verlag beauftragt. Diese erhalten dann alle eine Gratisausgabe des zu beurteilenden Buches. Man spricht hier auch vom sogenannten Rezensionsexemplar. Veröffentlicht werden auch Rezensionen von Rezensenten, die an dem Buch eigentlich „kein gutes Haar“ gelassen haben, den schließlich muss ein Rezensent sein „Urteil“ auch begründen.

Steffen Ehrlich
steffen[at]torstenmaue.net




Veröffentlicht am: 14.01.2008 um 10:17:36 von steffen

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