Das Recht des Unterhalts in Deutschland wurde zum 1. Januar 2008 geändert. Der
Kindesunterhalt ist neu strukturiert worden. Der Gesetzgeber wollte die Rechte der Kinder weiter stärken. Minderjährige Kinder werden unterhaltstechnisch nun vor allen anderen Unterhaltsberechtigten, also vor dem ehemaligen Ehepartner und den volljährigen Kindern berücksichtigt.
Im Unterhaltsrecht wird bei den Kindern zwischen den minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern auf der einen und den volljährigen Kindern auf der anderen Seite unterschieden.
Privilegierte volljährige Kinder sind solche, die sich noch in der allgemeinen Schulausbildung befinden; sie sind den minderjährigen Kindern gleichgestellt.
Die Höhe des Kindesunterhalts berechnet sich nach der
Düsseldorfer Tabelle. Die Düsseldorfer Tabelle wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf entwickelt und wird heute in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium des Bundes jährlich fortgeschrieben.
Die Düsseldorfer Tabelle unterscheidet nach der Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder und nach der Höhe des Einkommens. Sie geht von 3 Unterhaltsberechtigten aus. Sind mehr oder weniger Unterhaltsberechtigte vorhanden, so erfolgt die Einordnung in eine höhere oder niedrigere Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
Alexandra Maier
alexandramaier1[at]gmx.net
Veröffentlicht am: 17.06.2008 um 23:25:19 von
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