Kinder & Familie

» Reform des Unterhaltsrechts

Am 9. November 2007 hat der deutsche Bundestag die Reform des Unterhaltsrechts verabschiedet. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig und soll bereits am 01. Januar 2008 in Kraft treten.
Mit dieser Reform unterstreicht die Bundesregierung ihren konsequenten Weg zu einer modernen Familienpolitik.
Das Wohl der Kinder wird mit dieser Reform an die erste Stelle gestellt. Hat ein Unterhaltsverpflichteter nicht genügend Geld, um allen Verpflichtungen nachzukommen, stehen in Zukunft die Kinder auf dem 1.Rang. Erst danach folgen Unterhaltsansprüche von Müttern oder Vätern, die ihre Kinder betreuen und es spielt keine Rolle, ob diese miteinander verheiratet waren oder in eheähnlicher Gemeinschaft miteinander gelebt haben.
Mit der Reform des Unterhaltsrechts erkennt die Bundesregierung an, dass sich die Lebenswirklichkeit geändert hat, viele Ehen geschieden werden und die Ehe an sich keine Versorgungseinrichtung ist. Das Wohl der Kinder hat oberste Priorität, denn Kinder können nicht allein für ihren Unterhalt sorgen.

Neben der Änderung der Rangfolge im Unterhaltsrecht wurden auch nicht verheiratete Mütter und Väter besser gestellt.
Praktische Bedeutung erlangt diese Reform immer dann, wenn ein zum Unterhalt Verpflichteter nicht alle Unterhaltsforderungen bedienen kann.
In Zukunft werden die Unterhaltsberechtigten aus erster und zweiter Ehe und auch die nicht verheirateten Unterhalsberechtigten gleich behandelt, sofern sie Kinder betreuen. Den gleichen Rang nehmen Ehegatten ein, wenn sie lange miteinander verheiratet waren und die Kinder schon aus dem Haus sind.
Geschiedene Ehegatten, deren Ehe nur von kurzer Dauer war und die keine Kinder betreuen kommen zukünftig erst im dritten Rang.

Außerdem wurden Veränderungen beim Betreuungsunterhalt vorgenommen. Hier wurden Verheiratete und Nichtverheiratete gleichgestellt. In Zukunft haben sie drei Jahre lang nach der Geburt eines Kindes einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt.

Christian Manzke-Eberling
cme[at]sozialleistungen.info




Veröffentlicht am: 16.11.2007 um 03:36:46 von cme

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