Finanzen & Versicherung

» Die Abfindung nach Altersteilzeit

Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine Möglichkeit, die in Deutschland besteht, durch eine Reduzierung der Arbeitszeit sich auf den Ruhestand vorzubereiten. Gefördert wird die Altersteilzeit dabei von der Agentur für Arbeit. Die Förderung ist jedoch nur noch begrenzt bis zum 31. Dezember 2009. Jahrgänge, die ab diesem Zeitpunkt nicht mehr gefördert werden, haben dann als Alternative nur noch die Möglichkeit über sogenannte Zeitwertkonten früher in Rente zu gehen. Mit dieser Möglichkeit der Reduzierung der Altersteilzeit soll erreicht werden frühzeitig freiwerdende Arbeitsplätze mit bisher arbeitslosen Menschen zu besetzen. Die durch die Regierung geschaffene Möglichkeit der Altersteilzeit wird in Deutschland jedoch von den Unternehmen zum Teil genutzt, um Arbeitsplätze zu reduzieren.

Hier ist es nicht selten, dass von den Unternehmen auch eine Abfindung nach Altersteilzeit gezahlt wird an diese Arbeitnehmer, die diese in Anspruch nehmen. Was die Bezahlung der Menschen, die in Altersteilzeit gehen betrifft, ist es so, dass seitens der Agentur für Arbeit ein sogenannter Aufstockungsbetrag gezahlt wird. Nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz ist es dabei so, dass dieser steuerfrei ist. Es ist dabei so, dass dieser jedoch dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegt. Es ist dabei auch so, dass der Arbeitnehmer nur zu 50 % des bisherigen Vollzeiteinkommens bei der Lohnsteuer veranlagt wird.

Silvia Kühn
kuehn[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 25.06.2008 um 09:17:28 von silvie

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