Eine rechtlich verbindliche Definition Branchen gibt es in Deutschland nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Begriff Branche dann verwendet, wenn man Unternehmen zusammenfassen möchte, die gleichartige Produkte anbieten oder ähnliche Technologien zur Herstellung ihrer Produkte nutzen; die identische Rohstoffe verarbeiteten oder eine bestimmte Produktgruppe verkaufen; die gleiche Vertriebswege nutzen oder ähnliche Dienstleistungen anbieten.
Manchmal haben die in einer Gruppe zusammengefassten Unternehmen auch gleiche Zielstellungen, wie zum Beispiel die Erforschung neuer Energieträger oder ähnliches.
Wen von der Definition Branchen gesprochen wird, so ist damit meist die Zuordenbarkeit zu einer der in der Branchenliste erfassten und mit einer Kennung versehen Gruppe von Produzenten, Händlern oder Dienstleistern gemeint. Derzeit sind in dieser Liste über 4.200 Unternehmensgruppen offiziell erfasst.
Diese allgemein gebräuchliche Zuordnung dient vor allem der Statistik. Jeder versteht es, wenn in den Nachrichten von den Lebensmittelhändlern oder Elektronikdiscountern gesprochen wird. Diese Art der
Definition Branchen vereinfacht nicht nur dem statistischen Bundesamt die Arbeit, sondern auch den Berichterstattern der verschiedensten Medien. Das Problem dabei ist allerdings, dass viele Unternehmen gleich mehreren Branchen zugeordnet werden können. Dann wird nach dem Tätigkeitsschwerpunkt entschieden und der Gesamtumsatz der Firma dieser Branche zugeordnet, was die statistischen Wirtschaftsdaten, die so genannten Branchenindizes, immer wieder verfälscht.
Silvia Kühn
kuehn[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 16.06.2008 um 15:11:56 von
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