Zweck des Gesetzgebers ist es den Gründungswilligen dieses zu erleichtern. Die Eröffnung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll es schon ab einem Euro Stammkapital geben. Bisher brauchte man für die GmbH-Gründung ein Kapital von wenigstens 25t €. Wie das Handelsblatt meldete besteht Einigkeit in der Regierung und eine Reform soll in der Bundesregierung verabschiedet werden. Die in der BRD vorherrschend genutzte GmbH soll gegen der britischen Limited gefördert werden. Grund für den Entschluss das Firmenkapital auf 1nen Euro festzusetzen ist der negative Trend der Unternehmensgründungen. Mit der Änderung des GmbH-Gesetzes will der Bundestag der geringen Anzahl an Gründungen verbessern. Weiterhin zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von einem € gibt es ab Anfang 2008 die Gelegenheit eine Existenzgründung wie die betreffenden von der Haftung beschränkten 1 € Gesellschaft mit beschränkter Haftung vorzunehmen. Die Bildung der Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll vielversprechender umgesetzt werden.
Rechtsgrundlage zu Gunsten der Mini-GmbH (
1 Euro GmbH) wurden im Gesetz zur Modernisierung des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgehalten. Der amtliche Name hierfür ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, weil die Anteile an der Firma können ab einem Euro fragmentiert werden. Etwaige Mustersatzung kann man ohne durch einen Notar beglaubigt angewendet werden. Dadurch und dem möglichen Eintragung in das Handelsregister kann die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Gründungsdauer beschleunigt werden. Die geforderte Stammeinlage ist bar zu zahlen, also ohne Einlage der Sachen. Die Anzahl der Gründer ist auf drei beschränkt, dazu sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung-Mitwirkenden in der Firmenliste vermerkt. Als Grundsicherheit sind 25% des Jahresgewinnes zurückzulegen, solange ein Grundkapital in Höhe von zehntausend € erreicht ist. Dies entspricht der üblichen Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auftreten muss das Unternehmen mit dem Zusatzkürzel
UG. Die Abkürzung UG könnte sich im Rechtsverkeher auch als nachteilig erweisen, es offeriert dem Vertragspartner, der sich mit Unternehmenskürzeln auskennt, dass dieser Mini-GmbH das Kapitalstamm in Höhe von 10.000 € fehlt. Im Übrigen unterliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) den selben Gesetzen wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Auf der einen Seite steht die Mini-GmbH unter der absoluten Überwachung durch die Finanzverwaltung, anderseits bringt sie außerdem Vorzüge für Existenzgründer. Es war nicht nur den deutschen Staat einen Pluspunkt dar, falls wegen die Mini-GmbH, die zahkreiche Auswanderung von Unternehmen und ihren Produktionsstätten nach England, mit dem Namen Limited, wie auch die Zuwiederhandlung hinsichlich von „Briefkastenfirmen" verhindert wird. Positiv muss man bemerken, dass der der Firmenleiter, den Sitz in UK mehr darlegen muss und der der englische Briefwechsel mit den in England ansässigen Finanzbehörden nicht mehr gemacht werden muss. Ein anderer Vorteil für zukünftige Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie nicht mehr befürchten müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Unternehmer und Kunden profitieren so von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann@googlemail.com
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Veröffentlicht am: 17.05.2008 um 20:31:27 von
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