Finanzen & Versicherung

» Gesetzliche und private Krankenversicherungen

In Deutschland gibt es zwei Möglichkeiten, sich durch eine Krankenversicherung abzusichern. Einerseits durch die gesetzliche Krankenversicherung, die für alle erwerbstätigen Personen gilt, auf der anderen Seite durch eine freiwillige private Krankenversicherung, die meist zusätzliche Leistungen beinhaltet. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind vom Einkommen des Versicherten abhängig, bietet aber für alle Versicherten, egal ob mit geringem oder hohem Einkommen, die gleichen Leistungen an.

Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften kann man sich zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung auch noch privat absichern lassen. Die jeweiligen Beiträge sind hier aber unabhängig vom Einkommen des Versicherten und richten sich lediglich nach den zu versichernden Risiken. Das bedeutet, dass es teuer ist, sich gegen häufiger auftretende oder bei Eintritt kostenintensivere Risiken absichern zu lassen, als gegen weniger häufig auftretende oder geringere Kosten verursachende Risiken. Im privaten Bereich unterscheidet man außerdem zwischen der Vollversicherung, der Teilversicherung und der Zusatzversicherung, die also angeben, ob im Versicherungsfall alle Krankheitskosten oder nur ein Teil davon erstattet werden und ob der Versicherte gegen zusätzliche Risiken abgesichert wird. Wenngleich bei der gesetzlichen Versicherung Kinder automatisch mitversichert sind, muss eine private Krankenversicherung für jedes Kind separat abgeschlossen werden, wenn dies gewünscht wird. Weiters wird bei der Berechnung der Beiträge der privaten Krankenversicherung die familiäre Situation des Versicherten in verstärktem Maß berücksichtigt und kann sich auch bei einer Änderung dieser Situation neu berechnen.

Silvia Kühn
kuehn[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 16.05.2008 um 14:34:47 von silvie

Diesen Artikel verlinken:

Artikel Bookmarken:
Mr. Wong | digg | del.icio.us | SocialBook | www.Mal1.de