Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist neben der Unfallversicherung die wichtigste Absicherung im Arbeitsleben. Der Staat hat sich hier weitestgehend zurückgezogen und bietet allen nach 1961 geborenen nur noch eine Minirente bei Erwerbsunfähigkeit an. 90% der Arbeitnehmer, die vorzeitig in Rente gehen sind Berufsunfähig. Beim Abschluss der
Erwerbsunfähigkeit Versicherung muss darauf geachtet werden, dass sie ohne Verweisrecht abgeschlossen wird. In diesem Fall wird gezahlt, wenn der ausgeführte Beruf sechs Monate nach einem Unfall oder Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann. Bei den Policen gibt es zwei Formen, die Pauschalregelung und die Staffelregelung. Bei der Pauschalregelung wird die volle Rente gezahlt, wenn die Berufsunfähigkeit mehr als 50% beträgt. Wird Staffelregelung vereinbart, so gibt es schon bei 25 % eine anteilige
Rente vom Arbeitgeber und ab 75% die volle vereinbarte Summe.
Die BU gibt es als selbständige Versicherung oder in Kombination mit einer anderen Versicherung.
Für Familien wird für den Hauptverdiener oft die Kombination mit einer Lebensversicherung gewählt. Damit gibt es eine zusätzliche Absicherung für die Hinterbliebenen beim Tod des Versicherers. Bei einer Kombiversicherung sollte beachtet werden, dass beim Ablauf oder Kündigung des Hauptvertrages auch die BU weg ist.
Neben der abgeschlossenen Versicherungssumme ist das Eintrittsalter des Versicherers für den Beitrag wichtig. Hier gibt es teilweise erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern
Nadine Weick
contact[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 25.09.2007 um 11:17:24 von
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