Die
Autoversicherung gewährt auf die Versicherungsprämie verschiedene Rabatte. Zum einen sind das Rabatte, die sich auf das Fahrzeug beziehen, wie zum Beispiel der Garagenrabatt. Dieser wird einem Versicherungsnehmer gewährt, wenn das durch den Kfz-Versicherer versicherte Fahrzeug in einer Einzelgarage, einer Doppelgarage, einer Sammel- oder einer Tiefgarage abgestellt wird. Von Kfz-Versicherer zu Kfz-Versicherer variiert die Rabatthöhe beim Garagenrabatt. Nimmt ein Versicherungsnehmer den Garagenrabatt in Anspruch, ist er verpflichtet das versicherter Fahrzeug in der Nacht regelmäßig in einer Einzelgarage, einer Doppelgarage, einer Sammel- oder einer Tiefgarage auch wirklich abzustellen.
Hat der Versicherungsnehmer im Bezug auf den nächtlichen Abstellort des versicherten Fahrzeuges gegenüber dem Kfz-Versicherer falsche Angaben gemacht, bzw. eine Veränderung versäumt zu melden, kann der Kfz-Versicherer die Zahlung einer Vertragsstrafe vom Versicherungsnehmer verlangen und den Versicherungsbeitrag angleichen, in dem der Garagenrabatt zurückgenommen wird. Der Versicherungsnehmer muss in der Regel für den Zeitraum, in dem ungerechtfertigter Weise in Genuss des Garagenrabattes gekommen ist, die anteilige Versicherungsprämie nachzahlen.
Eine Veränderung im Bezug auf den nächtlichen Abstellort des versicherten Fahrzeuges sollte man unmittelbar nach dem Bekanntwerden, zum Beispiel Kündigung der Garage durch den Vermieter oder wenn man sich dazu entscheidet den eventuell vorhandenen Zweitwagen zukünftig in der Garage abzustellen, auf jeden Fall sofort seiner Versicherung melden.
Kommt es zu einem Schaden am Fahrzeug wird die Versicherung unweigerlich die Frage stellen, warum dieses nicht, wie gegenüber der Versicherung angegeben, zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in der Garage stand, wofür der Versicherungsnehmer auf seine Kfz-Versicherung einen entsprechenden Nachlass erhalten hat. Das Abstellen eine Fahrzeuges außerhalb einer Garage bedeutet für die Versicherung eine Gefahrerhöhung. In einem solchen Fall zahlt die Kfz-Versicherung den entstandenen nicht.
All diese Faktoren lassen sich bei einem
Autoversicherung Vergleich berücksichtigen, so wird der individuell günstigste Tarif gefunden.
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Veröffentlicht am: 20.07.2007 um 14:18:15 von
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