Das Wort „Riester-Rente“ wurde im Jahr 2001 zum Wort des Jahres auf den 8. Platz gewählt. Nach deren Inkrafttreten am 01. Januar 2002 war
die staatliche Altersvorsorge in Form der Riester-Rente in aller Munde. Einige Millionen Verträge wurden bereits abgeschlossen.
Grund für deren Erscheinen auf dem Markt der Finanzprodukte war das befürchtete endgültige Zusammenbrechen des Generationenvertrages im Bezug auf die gesetzliche Rentenversicherung. Bei der Riester-Rente ist es dabei so, dass man entweder eine staatliche Zulage erhält, in Form von vom Staat auf den Vertrag gezahlte Zulagen in Form von einer Grundzulage und von Kinderzulagen für jedes Kind, für das man Kindergeld bezieht. Das Finanzamt legt dabei beim jährlichen Lohnsteuerjahresausgleich jedoch fest, ob nun diese Zulagen für den
Steuerpflichtigen günstiger sind, oder aber der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug. Die staatliche Altersvorsorge kann man dabei als Zulagenberechtigter lediglich für Verträge erhalten, die für die Riester-Rente zertifiziert sind. Das heißt den gesetzlichen Vorgaben für eine Förderung von staatlicher Seite her entsprechen. Heute gibt es für die Riester-Rente dabei Finanzprodukte wie entsprechende Banksparpläne sowie Fondssparpläne, aber auch fondsgebundene Rentenversicherungen und natürlich die klassische private Rentenversicherung. Darüber hinaus ist auch eine entsprechend konzipierte Direktversicherung sowie Pensionsfonds und Pensionskassen auf Basis der Riester-Rente förderbar.
Melanie Stein
m.stein[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 22.01.2008 um 14:36:23 von
momoDiesen Artikel verlinken:
Artikel Bookmarken:
Mr. Wong |
digg |
del.icio.us |
SocialBook |
www.Mal1.de
