Die Einbrüche in Häuser und Wohnungen nehmen zu, darum ist es wichtig seinen Hausrat mit einer Hausratversicherung abzusichern. Denn geht man nach der Statistik, so kommt es in Deutschland etwa alle zwei Minuten zu einem Einbruch.
Mit der düsteren und dunklen Jahreszeit steigt auch wieder die Zahl der Einbrüche. Denn Diebe nutzen gerade die Gunst der Stunde, ihre Taten noch vor dem Feierabend durchzuführen, wenn bereits am späten Nachmittag Haustüren und Fenster durch einsetzende Dunkelheit unübersichtlich sind. Geht man nach der Statistik, dann kommt es etwa alle zwei Minuten in Deutschland zu einem Einbruch. Und hat es einen selbst getroffen, sitzt der Schock tief. Das persönliche Hab und Gut ist durchwühlt, kaputt oder wurde gestohlen. Oftmals stellt man sich erst dann die Frage, ob der Versicherungsschutz vorhanden, bzw. ausreichend ist. Unumgänglich ist eine abgeschlossene Hausratversicherung, die den Versicherungsnehmer vor einem finanziellen Albtraum schützt. Eine Hausratversicherung kann zwar keine persönliche Unterlagen oder Erinnerungsstücke ersetzen, aber als Trost gleicht sie wenigstens den materiellen Schaden aus. Abgedeckt sind alle beweglichen Gegenstände die zum Haus, bzw. zur Wohnung gehören. Dazu zählen z.B. Möbel, Elektrogeräte oder die Kleidung. Der Versicherungsnehmer bekommt dann die Summe, die zum Schadenszeitpunkt für einen vergleichbaren neuwertigen Gegenstand zu bezahlen wäre, von der Versicherung ersetzt. Wertsachen wie Schmuck, Antiquitäten oder Gemälde werden mit einer vorher festgelegten Summe versichert. Diese Entschädigungsgrenzen betragen in der Regel 20 bis 25 Prozent der Versicherungssumme. Für sehr wertvolle Gegenstände ist deswegen eine seperate Versicherung sehr zu empfehlen. Hat sich im Haushalt Bargeld außerhalb eines Tresors befunden, so ist dieses nur bis zu 1000 Euro versichert.
Aber wie verhält man sich, wenn einen das Schicksal getroffen hat und was ist zu tun? Auf jeden Fall sollte nichts berührt und sofort die Polizei gerufen werden. Wenn man nicht ausschließen kann, ob sich noch eine fremde Person in den eigenen vier Wänden aufhält, sollte man nichts riskieren und die Wohnung sofort verlassen. Die Polizei kann dann z.B. bei einem Nachbar verständigt werden. Außerdem sollte der Betroffene unverzüglich seinen Versicherer informieren. Dies ist auch telefonisch möglich.
Wenn sie noch keine Hausratversicherung abgeschlossen haben oder andere günstige Versicherungen suchen, dann ist ein
Versicherungsvergleich, der kostenlos im Internet angeboten wird, sehr empfehlenswert.
Aber Achtung: Eine Hausratversicherung muss nur im Fall der Fälle für den entstandenen Schaden aufkommen, wenn der Einbruch nicht auf grob fahrlässiges Verhalten der Betroffenen zurückzuführen ist.
Sven Kramer
jaguardo[at]web.de
Veröffentlicht am: 22.01.2008 um 09:49:00 von
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