Bisher hatten Arbeitnehmer Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber. Diese Form wird jetzt häufig durch die sogenannten altersvorsorgewirksamen Leistungen abgelöst. Die altervorsorgewirksamen Leistungen sind eine
Ergänzung zur gesetzlichen Rente und eine Weiterentwicklung der bisherigen vermögenswirksamen Leistungen. Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen bestimmten Betrag im Jahr, der vom Arbeitgeber beispielsweise in einen vom Arbeitnehmer privat abgeschlossenen Riester-Vertrag eingezahlt wird. In der Metallindustrie, die als Erstes diese altersvorsorgewirksamen Leistungen durchsetzte, erhalten die Arbeitnehmer einen Betrag von 319,08 Euro pro Jahr.
Jedem Arbeitnehmer steht es frei, den Betrag aus privaten Mitteln so weit zu erhöhen, dass der Erhalt der maximalen staatlichen Förderung gewährleistet ist. Eine andere Variante altersvorsorgewirksamer Leistungen ist die sogenannte Rentenzusage des Arbeitgebers. Hier zahlt der Arbeitgeber einen Beitrag in die betriebliche Altersversorgung. Der Arbeitnehmer erhält später eine Betriebsrente. Welche Form der Ergänzung der gesetzlichen Rente man wählt, liegt bei jedem selbst. Im Internet kann man sich zu dem Thema umfassend informieren, bevor man eine endgültige Entscheidung trifft. Auf jeden Fall sollte man diese Möglichkeit in Anspruch nehmen, denn so kann man ohne viel eigenes Zutun eine ansehnliche Summe für das Rentenalter ansparen. Finanzportale geben einen guten Überblick über alle Varianten der Geldanlage sowie der verschiedenen Sparformen zum Rentenaufbau.
Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 21.12.2007 um 13:03:01 von
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