Finanzen & Versicherung

» Riester Rente - Private Altersvorsorge mit staatlichem Zuschuss

Die gesetzliche Rentenversicherung kann in der Zukunft nicht mehr als die einzige sichere und zudem ausreichende Altersvorsorge angesehen werden.
Nur mit zusätzlichem Wohneigentum, einer Betriebsrente oder Privatrente wird man sich den Lebensstandard im Rentenalter sichern können.
Mit der sogenannten Riester Rente wurde im Jahre 2002 eine freiwillige, private Rentenversicherung gesetzlich geregelt und gilt für folgenden Personenkreis:




  • Beamte

  • Arbeitnehmer, die gesetzliche Rentenbeiträge zahlen

  • Ehegatten von Beamten und Arbeitnehmern, wenn sie nicht erwerbstätig sind (!)

  • versicherungspflichtige Selbständige

  • behinderte Arbeitnehmer in beschützenden Werkstätten

  • Arbeitnehmer, die Kinder-Erziehungszeiten in Anspruch nehmen

  • Pflegepersonen

  • Personen, die Zivil- oder Wehrdienst ableisten

  • Personen die Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Krankengeld erhalten




Wer Beiträge in eine Riester Rente einzahlt, hat Anspruch auf eine staatliche Förderung oder Steuerermäßigung. Einkommensteuerpflichtige haben die Möglichkeit, Beiträge zur Rieste-Rrente als Vorsorgeaufwendungen geltend zu machen. Das Finanzamt prüft, ob eine Steuerminderung vorteilhafter ist.
Die Förderung ist zweckgebunden, d.h. eine zusätzliche Einzahlung in die Privatrente. Sie beinhaltet einen jährlichen Beitragszuschuss, der besonders ab 2008 deutlich gesteigert wird und dann folgende Höhe hat:
Ledige 154 € , Lebenspartner 308 € und je Kind 185 € .
Diese Zuschüsse werden jedoch nur gewährt, wenn der Versicherte selbst jährliche Beitragszahlungen leistet, die 4 % seines Einkommens, maximal jedoch 2100 € betragen.
Die Riester Rente ist politisch gewollt und deshalb so familienfreundlich gestaltet worden. Auch die Rentenauszahlung hat man flexibel geregelt.
Der Versicherte kann während der Ansparphase bereits ersparte Beiträge für den Erwerb von Wohneigentum verwenden (max. 50000 €).
Der Versicherte hat bei Eintritt in das Rentenalter die Möglichkeit, sich 30 % der angesparten Rentensumme sofort auszahlen zu lassen.
Vieles spricht also für diese private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung - man ist gut beraten, so früh wie möglich damit zu beginnen!



Ayhan Balin
a.balin[at]b-72.com




Veröffentlicht am: 10.12.2007 um 11:27:40 von bali03

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