Finanzen & Versicherung

» Absicherung der Kinder bei Invalidität

Schon für Erwachsene, die mit beiden Beinen im Berufsleben stehen, ist es wichtig, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Gründe dafür sind unter anderem die finanzielle Absicherung des Versicherungsnehmers und dessen Familie bei eintretender Erwerbsunfähigkeit. Gesetzliche Versicherungen zahlen im Versicherungsfall meist nicht ausreichende Leistungen aus, als dass der gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann. Außerdem kommen weitere Kosten durch Behandlungen und Medikation hinzu.
Doch nicht nur Erwachsene können von Erwerbsunfähigkeit getroffen werden. Auch Kinder können durch Unfall oder Krankheit zum Invaliden werden. Dann sind sie nicht fähig, eigenständig ins Berufsleben einzutreten und selbst Geld zu verdienen. In diesem Fall wären die Eltern für den Rest des Lebens unterhaltspflichtig.

Um diese finanzielle, hohe Belastung einzuschränken, wird von Versicherungsunternehmen eine neue Form der Erwerbsunfähigkeitsversicherung angeboten - die so genannte Kinderinvaliditätsversicherung. Mit dieser Versicherung ist es Eltern möglich, ihre Kinder bis zu einem Alter von 18 Jahren abzusichern, falls es durch Krankheit oder Unfall zur Invalidität kommt. Der Versicherer verpflichtet sich, bei Eintreten des Versicherungsfalls eine lebenslange Rente an die versicherte Person - also das Kind - zu zahlen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob die Invalidität durch einen Unfall oder durch eine Krankheit verursacht wurde.
Mit der Kinderinvaliditätsversicherung ist das invalide Kind nicht nur im Kindesalter sondern auch als eigenständiger Erwachsener finanziell abgesichert. Dies ist notwendig, da ab einem gewissen Grad der Invalidität die geschädigte Person den Lebensunterhalt nicht eigenständig verdienen kann.

Carina Patzina
patzina[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 03.12.2007 um 12:01:36 von cari

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