Finanzen & Versicherung

» Schutz im Beruf

Für bestimmte Berufsgruppen ist es unerlässlich, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese Haftpflichtversicherung tritt nicht etwa für Sach- oder Personenschäden ein. Eher dient sie der Absicherung der versicherten Person, wenn durch Fehler oder Ähnliches ein Dritter Ansprüche an die versicherte Person stellt. Als Beispiel wäre ein Anwalt zu nennen, der durch einen Fehler einen anderen Ausgang einer Verhandlung herbeiführte. Dieser kann vom Mandanten haftpflichtig gemacht werden. Hierfür tritt dann die Berufshaftpflichtversicherung ein. Genau genommen handelt es sich also um eine Vermögenshaftpflicht. Im genannten Beispiel kann der Mandant den Anwalt wegen eines Vermögensschadens haftpflichtig machen.

Die Gesetze und Richtlinien ändern sich jedoch fast täglich. Dadurch ist es selbst für einen Spezialisten ab und zu unmöglich, alle Eventualitäten zu berücksichtigen oder gar alles richtig zu machen. Niemand ist unfehlbar! Und genau aus diesem Grund, sollte eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Doch nicht nur für Anwälte ist eine Berufshaftpflicht zu empfehlen. Weitere Berufsgruppen, die über eine solche Versicherung verfügen sollten, sind unter anderem Architekten, Ingenieure, Hausverwalter und zahlreiche andere Unternehmen der verschiedensten Dienstleistungsbranchen.
Da eine Berufshaftpflicht ausschließlich reine Vermögensschäden absichert, sollte trotzdem nicht auf eine Haftpflichtversicherung für Personen- oder Sachschäden verzichtet werden. Verschiedene Versicherungsanbieter offerieren dem Versicherungsnehmer eine Kombination aus der Vermögenshaftpflicht, der Personen- und Sachschadenhaftpflichtversicherung.

Carina Patzina
patzina[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 03.12.2007 um 10:45:56 von cari

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