Eine Aktienbank ist eine Aktiengesellschaft nach unserem deutschen Recht. Sie muss in einem Handelsregister eingetragen, und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zur Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen zugelassen sein. Bei Aktienbanken gibt es einen allgemeinen Vorstand.
Eine
Aktienbank sollte ebenso Mitglied der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen sein, die mit dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz errichtet wurde. Sie gewährt eine Entschädigung nach Maßgabe des ESAEG (Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz), wenn ein ihr zugeordnetes Wertpapierhandelsunternehmen in finanziellen Schwierigkeiten steckt und nicht mehr in der Lage ist, die Verbindlichkeiten aus seinen Wertpapiergeschäften gegenüber seinen Kunden zu erfüllen. Das stellt allerdings das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen fest und veröffentlicht diese auch.
Die Aktienbank handelt unter anderem auch mit
Aktienfonds. Sie ist eine unabhängige und börsennotierte Investmentbank und betreut in erster Linie Eigenkapitalfinanzierungen. Sie bietet dem Kunden einen umfassenden Kapitalmarkt und entwickelt geeignete Finanzierungslösungen und Strategien für die Kapitalbeschaffung. Des weiteren begleitet eine Aktienbank Unternehmen beim Gang an die Börse. An der Börse wird hierbei mit Wertpapieren gehandelt. Börsen finden zudem regelmäßig statt und Handel sowie Preisfeststellung unterliegen ganz bestimmten Regeln. Sie sollte unabhängig sein und langjährige Erfahrung im Kapitalmarkt vorweisen können. Sie sollte weiterhin flexibel sein und unternehmerspezifische Lösungen entwickeln und umsetzen können.
Melanie Stein
m.stein[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 13.11.2007 um 11:09:49 von
momoDiesen Artikel verlinken:
Artikel Bookmarken:
Mr. Wong |
digg |
del.icio.us |
SocialBook |
www.Mal1.de
