Finanzen & Versicherung

» Die Unfallversicherung

Der Begriff „Unfall“ bezieht sich auf ein nicht gewolltes, unvorhersehbares Ereignis, ausgelöst durch diverse Faktoren, mit direkter Einwirkung auf den menschlichen Körper. Man sollte sich vor Augen führen, dass rein statistisch alle vier Sekunden in Deutschland ein Unfall geschieht – auf der Arbeitsstätte, im Straßenverkehr, auf dem Spielplatz, in der Schule, im Haushalt. Unfallgefahr besteht stets und überall und für Jeden. Nicht selten hinterlassen Unfälle körperliche Schäden, wirken sich langfristig auf die allgemeine Gesundheit aus, oft führen sie sogar zur dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Gut, wenn für solche Fälle mit einer Unfallversicherung vorgesorgt wurde. Hier wird unterschieden zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung besteht sozusagen automatisch. Um die private Unfallversicherung sollte man sich am besten rechtzeitig selbst bemühen, denn die Leistungen der privaten Unfallversicherung sind höher und decken individueller den tatsächlichen Bedarf ab. Welche Leistungen man in Anspruch nehmen möchte, entscheidet der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss. Damit ist man allerdings nicht für immer festgelegt auf die einmal abgeschlossenen Leistungen – grundsätzlich kann man diese Verträge immer erweitern, wenn sich der Bedarf ändert. Die Unfallversicherung erfüllt einen Schutzzweck. Leistungen werden dann fällig, wenn ein Unfall geschehen ist und in Folge dessen eine dauerhafte Gesundheitsschädigung eingetreten ist. Einen Ratgeber zur Unfallversicherung kann man auch im Internet finden.

Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 31.10.2007 um 14:38:08 von momo

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