Finanzen & Versicherung

» Staatliche Förderung mit der Riester-Rente

Die Riester-Rente geht namentlich auf den Minister für Arbeit und soziale Ordnung Walter Riester zurück, der im Zuge der Rentenreform die staatliche Förderung der privaten Altersvorsorge durchsetzen konnte. Bei der Riester-Rente handelt es sich um nichts anderes als einen Sparplan im Sinne von Riester, für den dann auch die staatliche Förderung anerkannt wird. Die Riester-Rente ist also kein ganz bestimmter Versicherungsvertrag für die Altersvorsorge, sondern eine Form des Sparens, die nach den Riester-Grundsätzen anerkannt wird und die staatliche Förderung erhält. Sie wird von den Hausbanken ebenso angeboten wie von Versicherungsunternehmen und unabhängigen Finanzdienstleistern.

Es gelten die Zertifizierungsvoraussetzungen. Der Anbieter muss garantieren können, dass zum Auszahlungszeitpunkt mindestens die eingezahlten Beiträge an den Anleger ausgezahlt werden können. Bei Arbeitslosigkeit des Geldanlegers darf das angesparte Kapital nicht als Vermögen angerechnet werden und bleibt unberührt. Als zulagenberechtigt gelten alle rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, aber auch rentenversicherungspflichtige Selbstständige, aber auch Empfänger von Arbeitslosengeld. Die staatliche Förderung mit der Riester Rente findet über Zulagen statt, die der Staat für den Abschluss einer privaten Altersvorsorge nach Riester-Grundsätzen zuzahlt.

Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 30.10.2007 um 16:07:30 von momo

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