Generell lässt sich eines vorne weg sagen, um Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse zu erhalten, muss man bestimmte Kriterien eines streng fixierten und genau katalogisierten Fragebogen des Medizinischen Dienstes erfüllen. Je nach objektiven Schwereempfinden des jeweiligen Gutachters des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung werden dann mittels Punktesystem die einzelnen Gruppierungen gekennzeichnet. Aus diesen Kennzeichnungen ergibt sich dann die jeweilige Pflegestufe, die entscheidet wie viel Unterstützung man erhält.
Kriterienpunkte sind hier beispielsweise Mobilität, Hilfsbedürftigkeit in Körperpflege und Ernährung sowie die Versorgung des Lebensraumes. Unterscheiden kann man dann in drei Pflegestufen, wobei die erste besagt, dass man in Folge der erheblichen Pflegebedürftigkeit tägliche einmalige Unterstützung seitens Dritter bedarf. Bei der zweiten Stufe hingegen, ist der Bedürftige so eingeschränkt, dass er laut Katalogisierung dreimal täglich zu unterschiedliche Zeiten Hilfe benötigt. Als schwerst pflegebedürftig zählt dann derjenige, der eine 24- Stunden Betreuung benötigt.
Angesichts dieser doch etwas fragwürdigen Katalogisierung, die sich nicht auf den Einzelfall bezieht sondern universell entscheidet ist es mehr als deutlich, dass man gut beraten ist eine
private Pflegeversicherung in Betracht zu ziehen, zumal man davon ausgehen kann, dass Menschen die sowohl körperlich als auch geistig eingeschränkt sind und eine stete Hilfe benötigen, einen Anspruch auf zusätzliche
Leistungen Pflegeversicherung bis zu 460 Euro im Jahr haben.
Carina Patzina
c.patzina[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 30.10.2007 um 12:43:52 von
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