Zu den
Grundlagen der Pflegeversicherung gehört Zunächst einmal, dass erläutert werden sollte, wann eine Person pflegebedürftig ist. Nach dem Gesetz ist eine Person pflegebedürftig, wenn sie aufgrund eine geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht mehr in der Lage ist, alltägliche Arbeiten, wie zum Beispiel das Waschen, Anziehen oder Essen, selber auszuführen. Dieser Umstand muss für mindestens 6 Monate anhalten. Und auch eine weitere Unterscheidung liegt in der Pflegebedürftigkeit, und zwar der Grad der Pflegebedürftigkeit. Dieser wird in Pflegestufen unterteilt. Je nach Pflegestufe erhalten die Personen, die eine
gesetzliche Pflegeversicherung haben, im Alter und einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit ein entsprechendes monatliches Pflegegeld.
Dieses Pflegegeld soll unterstützende Wirkungen haben, um den zusätzlichen monatlichen Kostenaufwand besser verkraften und bewältigen zu können. Aufgrund der Tatsache, dass die Renten nicht mehr sehr hoch ausfallen und auch das Pflegegeld teilweise zu gering bemessen ist, fällt es jedoch – auch mit dem Pflegegeld – vielen Personen im Alter schwer, ihre finanziellen Belange in den Griff zu bekommen.
Eine pflegebedürftige Person wird zwar steuerlich anerkannt, das heißt, wenn die Familie Kosten aufgrund einer pflegebedürftigen Person aufzubringen hat, können diese teilweise steuerlich abgesetzt werden. Dies bringt eine kleine finanzielle Entschädigung für die hohen monatlichen Pflegekosten von über 3.000 Euro.
Trotzdem könnte über eine private Pflegevorsorge nachgedacht werden, um den finanziellen Ruin nach einer eingetretenen Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 30.10.2007 um 10:58:47 von
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