Finanzen & Versicherung

» Dienstreiseversicherung

Unternehmen zahlen Beiträge an die gesetzlichen Unfallkassen, um ihre Mitarbeiter für den Fall eines Unfalls im Betrieb oder auf dem Arbeitsweg zu versichern. Diese Absicherung gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber, und der Arbeitgeber ist per Gesetz dazu verpflichte. Wie aber regeln Unternehmen die Unfallversicherung für ihre Mitarbeiter, die sie auf Dienstreisen schicken müssen? Auch auf einer Dienstreise ist der Mitarbeiter für das Unternehmen unterwegs – also grundsätzlich ist er dadurch über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Aber die Versicherungsleistungen decken nur das Allernotwendigste ab, und vor allem nur Unfallfolgen. Der Mitarbeiter ist allerdings während einer Dienstreise anderen und höheren Risiken ausgesetzt als ein Arbeitnehmer üblicherweise auf dem Weg ins Unternehmen oder nach Hause.

Ganz besonders dann, wenn die Dienstreisen hier und da oder sogar regelmäßig ins Ausland führen, ist gesonderter Schutz nötig. Gepäck kann verloren gehen. Der Mitarbeiter könnte bestohlen werden. Es kann Probleme mit der Hotelbuchung geben. Der Mitarbeiter kann verunglücken oder einfach erkranken, und ein weiterer Mitarbeiter muss entsendet werden, um dessen Geschäfte zu übernehmen. All das sind Leistungen, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht abgedeckt sind und durch eine Dienstreiseversicherung zusätzlich gepolstert werden. Es empfiehlt sich also grundsätzlich ein zusätzlicher Schutz, der alle Eventualitäten abdeckt und dafür ist die europäische Reiseversicherung bestens geeignet.

Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 26.10.2007 um 10:29:08 von momo

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