Investmentfonds werden in zwei Arten unterschieden, zum einen in
offene Immobilienfonds und zum anderen in geschlossene Fonds. Der Unterschied dieser beiden Arten liegt in dem Investitionsablauf. Geschlossene Fonds können beispielsweise nicht vor Ablauf der Investitionszeit (vereinbarter Zeitraum) zurückgegeben und ausgezahlt werden. Bei den offenen Fonds handelt es sich um solche, die den gesamten Wertpapiermarkt abdecken. Investitionen in Wertpapiere, auch in Immobilien oder Schiffsanteile, gehören zu den offenen
Immobilienfonds ohne Ausgabeaufschlag und mit. Diese können auch jederzeit zurückgegeben werden, der Auszahlungsbetrag richtet sich dann nach dem aktuellen Tageskurs der entsprechenden Fonds. Auch können Fondsanlagen mit Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen verbunden werden. In diesem Fall ist dann beispielsweise noch der Todesfall bzw. bei der Rentenabsicherung der Rentenfall abgesichert.
Die Auszahlung erfolgt dann ebenfalls zum aktuellen Tageskurs. Der Vorteil besteht darin, dass man hier selbst als Anleger den jeweiligen Tageskurs ermitteln kann und entsprechend handeln kann. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass auch mit geringen Summen in diese Fonds investiert werden kann. Die entsprechenden Fonds werden sodann von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet. Häufig wird in Bürohäuser und Geschäftshäuser investiert, um mit diesen dann noch monatliche Einnahmen verbuchen zu können, welche dann im Einzelnen auf die verschiedenen Fondsanteile errechnet und dem jeweiligen Anleger zugesprochen werden. Diese Fonds können in einer Einmalzahlung erworben werden, oder in monatlichen – ähnlich einem Bausparvertrag – Beiträgen „abgezahlt“ werden.
Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 25.10.2007 um 15:04:24 von
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