Finanzen & Versicherung

» Anleger in geschlossene Fonds werden Unternehmer

Geschlossene Fonds unterscheiden sich gegenüber den Investmentfonds in einer ganz bestimmten Art und Weise, und zwar dadurch, dass geschlossene Fonds nur im Platzierungszeitraum gekauft werden können. Dies wiederum bedeutet, dass nach Beendigung des Platzierungszeitraumes keine Fonds mehr erworben werden können. Der Käufer bzw. Erwerber solcher Fonds und damit eines Anteils an einem geschlossenen Fonds wird Unternehmer, hier in der Regel ein Kommanditist mit sämtlichen Risiken, jedoch unter Chancengleichheit.

Zu den gängigsten Investitionsgütern gehören neben den Immobilien auch Schiffe, hier heißen die Fonds Schiffsfonds. Auch gehören zu diesen geschlossenen Fonds Anlagen zur Produktion regenerativer Energien (Windkraftanlagen) sowie Filme (Medienfonds). Die Windkraft- und Biogasfonds zählen aufgrund ihrer Anlageschwerpunkte zu den alternativen Anlagen.
Sofern Sie sich für diese Anlagefonds entscheiden, sollten Sie des Weiteren über die Chancen und auch über die Risiken Bescheid wissen. Der Gesetzgeber hat in der Zwischenzeit die Chance auf ein Steuerstundungsmodell eingeschränkt, so dass heutzutage nicht mehr einfach so die Verluste der Fonds den steuerlichen Verpflichtungen „gegengerechnet“ werden können. Des Weiteren besteht nicht – wie bei anderen Fonds – der Zwang einer Bargeldreserve. Dies bildet den Vorteil, dass aufgrund der Niedrigkeit der Bargeldreserve keine gewichtige Geldmarktverzinsung die Rendite schmälert.

Geschlossene Fonds haben auch einen Nachteil: hier steht das Totalverlustrisiko im Raum. Das heißt, für diese Fonds gilt kein Einlagenversicherungsfonds. Dies hat zur Folge, dass bei Pflichtverstößen oder Fehlern der Fondsmanager das Eigenkapital des Anlegers haftet. Jedoch gibt es hierfür auch spezielle Versicherungen zur persönlichen Absicherung eines jeden Anlegers.

Melanie Stein
melanie[at]trendmile.com




Veröffentlicht am: 24.10.2007 um 09:09:33 von momo

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