Eine Unternehmensnachfolge zu bestimmen ist oftmals sehr kompliziert. Größtenteils kommt es zur Veräußerung des kompletten Unternehmens, weil der momentane Unternehmensbesitzer altersbedingt aus der Firma abschied nehmen muss. Sodann sollte schon zeitig über eine exakte Maßnahme geredet werden, sodass der
Unternehmenskauf unkompliziert verläuft. Am Anfang sollte ermittelt werden, welchen finanziellen Wert der Betrieb eigentlich besitzt. Bei diesem Finanzplan ist es zumeist recht unklug, einzig auf interne Maßnahmen zur Bestimmung des Unternehmenswertes zu drängen, weil diese Ergebnisse häufig nicht richtig berechnet werden. Sinnvoll ist es, einen externen Finanzfachmann zu beauftragen, sodass der potentielle Erwerber bei dem Firmenverkauf nicht unzufrieden ist. Außerdem sollte der Betrieb profitabel wirtschaften, sodass eigentlich ein Verkauf ausführbar wird. Arbeitet der Betrieb nicht gewinnbringend, sollte viel mehr über eine simple Schließung geredet werden. Arbeitet der Betrieb prinzipiell rentabel, allerdings eher schwach, können neue Investitionen nützlich sein, um der Betrieb wirtschaftlich erfolgreicher machen zu können. Beim Anbieten eines Betriebes sollte zudem vorher genau festgelegt werden, welche Kenntnisse der neue Unternehmensleiter haben soll. Der alte Besitzer sollte im Vorfeld eine Stellenbeschreibung verfassen, wo er genau festsetzt, welche Begabungen der neue Unternehmensleiter mitbringen soll. So kann man Hindernisse schon im Vorfeld hervorragend bewältigen und es entstehen danach keine Streitigkeiten über die Leitung der Firma. Der alte Unternehmensbesitzer sollte darüber hinaus klären, welche rechtliche Hintergründe ein Verkauf mit sich zieht und ob es sinnvoll wäre, dem aktuellen Unternehmensbesitzer einen Tausch der Rechtsform näher zu bringen. Sofern der Unternehmensverkauf ausgeführt werden soll, wäre es in nahezu jedem Fall richtig, einen externen Prüfer mit ins Boot zu nehmen. Dieser Prüfer könnte beobachtend in die Abläufe greifen und Probleme klären, die bei den Arbeitsschritten auftreten. Sehr richtig ist ein Beirat eines Unternehmens, sofern der vorherige Besitzer ebenfalls nach der amtlichen Veräußerung einen kleinen Firmenanteil und an Vetorechten nehmen will oder nicht gleich alle Kompetenzen auf den kommenden Besitzer übereignet werden sollen. Der Beirat ist prinzipiell frei wählbar, es preist sich allerdings an, Personen aus dem näheren Umfeld des Betriebes zu bebennen. Das könnte z.B. der externe Steuerfachmann, ein Mitarbeiter der Hausbank oder aber auch ein staatlich zertifizierter Berater eines Unternehmens sein. Letzterer ist allerdings vor allem eine wirtschaftliche Überlegung, preiswert sind sie zumeist allerdings nicht.
Ralph Schuenemann
Ralph.Schuenemann[at]googlemail.com
Veröffentlicht am: 18.10.2008 um 17:21:13 von
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