Unter Betrieblicher Altersvorsorge ist zu verstehen, dass Arbeitgeber den Arbeitsnehmern während ihres Arbeitsverhältnisses Vorsorgungsleistungen hinsichtlich der Erreichung der Altersgrenze, Invalidität oder im Todesfall zusichern. Die Betriebliche Altersvorsorge ist im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Finanziert werden kann diese Leistung durch den Arbeitnehmer und/oder den Arbeitgeber. Hierbei kommt es zu einer so genannten Entgeltumwandlung, das heißt, der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil des Gehaltes und erhält dafür eine Vorsorgezusage des Arbeitgebers.
Es gibt mehrere Möglichkeiten eine
Betriebliche Altersvorsorge durchzuführen. Eine davon ist die
Direktzusage, d.h. hier wird vom Arbeitgeber die Verpflichtung übernommen, dem Mitarbeiter eine Rente zu zahlen. Weiterhin gibt es die Unterstützungskasse, deren Vorsorge durch Reserven finanziert wird, aber keinen Rechtsanspruch gewährt. Die Pensionskasse, die eine wertgleiche steuerlich limitierte Gegenleistung verspricht und die Pensionsfonds, die eine geringe garantierte Gegenleistung ermöglichen, gewähren jedoch einen Rechtsanspruch. Die Direktversicherung ist ähnlich der Pensionskasse aufgebaut.
Um eine Betriebliche Altersvorsorge abzuschließen sind folgende Aspekte entscheidungsrelevant: steuerliche und handelsrechtliche Punkte, Bindung an das Unternehmen, arbeitsrechtliche Besonderheiten, Kostenaspekte oder auch personalpolitische Themen. Der Arbeitgeber nimmt hier die Rolle eines Treuhänders ein.
Zu erwähnen ist ebenfalls, dass, im Falle des Ausscheidens des Mitarbeiters aus dem Unternehmen, die so genannte Anwartschaft auf die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleibt, wenn bestimmte Unverfallbarkeitsfristen gewahrt werden.
Carina Patzina
c.patzina[at]trendmile.com
Veröffentlicht am: 16.10.2007 um 10:24:46 von
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