Es bestehen unterschiedlichste Aspekte, die dafür sprechen, dass man sich im Allgemeinen Selbstständig melden sollte. Entweder sieht man in seinem Angestelltenverhätnis kein Weiterkommen oder man möchte eine gut durchdachte
Geschäftsidee nur für sich persönlich umsetzen. Sicher kann das Melden in die Selbstständigkeit auch unfreiwillig betreten werden, für den Fall das man z.B. egal wie aus der Arbeitslosigkeit entrinnen möchte. Für diesen Fall würde es außerdem eine Unterstützung in Form eines Ausschusses für Gründungsangelegenheiten geben. Eine Idee die Kosten der selbstständigen Arbeit möglichst in einem erträglichen Maß zu halten ist das sogenannte
Franchising. In diesem speziellen Fall ist keine eigen ausgearbeitete Idee für ein Geschäft notwendig, da man die Erzeugnisse und Dienstleistungen von anderen Betrieben verkaut. Trotzdem bleibt man größtenteils sein eigener Vorgesetzter. Im Regelfall bezahlt man eine Franchise Gebühr und muss darüber hinaus über eine bestimmte Menge an Eigenkapital verfügen. Für die entrichtete Gebühr erhält man das Recht auf den Vertieb des Produktes oder die Serviceleistung. Im optimalsten Fall heißt das sogenannte, dass man über eine Verkaufslizenz besitzt und ohne lange Vorberitung in den Handel eintritt. Das eben angesprochene Verkaufsmodell ist normalerweise vorher mehrfach geprüft und verbessert worden. Als Selbstständiger hat man bei dieser Art von Geschäftsmodell nahezu keine Risikofaktoren und kann von einem bekannten Produkt seinen Nutzen ziehen. Sicher gibt es auch Nachteile beim Franchising. Wegen der Zusammenarbeit mit einer anderen Firma muss der Franchisenehmer einen Teil seines Gewinns weitergeben. Dieses können bis zu 25 % sein. Zusätzlich hat man bei seiner Franchise das vollständige Risiko, wenngleich man auf eventuelle Fehler des Franchisegebers keine Handhabe hat. Auf jede Person, welcher den Weg in die Selbstständigkeit wagt, wird früher oder später auch das Problem der der gesellschaftlichen Formen bemerken. Sobald das Geschäft stabil läuft sollte eine GmbH Gründung in die nähere Betrachtung. Hierbei ist allerdings eine ziemlich hohe Summe an eigenem Kapital vorausgesetzt, dagegen ist aber auch die Gefahr für das privte von der Firma getrennte Kapital nicht so groß. Prinzipiell haftet man nach nach vorheriger Gründung eines Betriebes einzig und alleine mit mit dem Grundkapital des Unternehmens, das sogenannte für die GmbH eingezahlt wurde. Das Grundkapital war am Anfang mit 25-tausend € festgelegt. In der nahen Zukunft soll diese Art von Gründungen von Betrieben aber unbürokratischer und mit geringeren finanziellen Aufwendungen möglich werden. Am Ende der in der Zukunft geplanten Veränderungen kommt die die von einigen schon gehörte Mini-GmbH, bei welcher das zu hinterlegende Firmenkapital nicht gleich in Gänze hinterlegt werden muss, sondern zunächst peu à peu eingezahlt wird.
Marie Kuse
Marie.Kuse[at]googlemail.com
Veröffentlicht am: 17.08.2008 um 20:31:51 von
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