Auto & Motorrad

» Die Deckungskarte der Kfz Versicherung

Wer ein neues Auto erwirbt, unabhängig, ob es tatsächlich eine Neuwagen oder nur ein neues, gebrauchtes Kfz ist, muss dieses beim zuständigen Straßenverkehrsamt anmelden. Zu diesem Zweck muss auch ein Versicherungsschutz nachgewiesen werden, die Kfz Versicherung ist gesetzliche Pflicht, nicht nur in Deutschland. Zu diesem Zweck wird vom Versicherer eine Deckungskarte ausgestellt, die mit dem Abschluss einer Versicherung an den Versicherten zugestellt wird. Diese muss auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden, um so einen Nachweis erbracht zu haben, dass die gesetzlichen Anforderungen umgesetzt sind und ein Schutz durch die Autoversicherung besteht.



Dabei ist zu beachten, dass auch im Falle eines Versicherungswechsels – eine Kündigung ist jeweils zum Jahresende wirksam oder bei einer Beitragserhöhung seitens des Versicherers, übliches Procedere bei einem schadensersatzpflichtigem Unfall, den die eigene Versicherung begleicht – eine neue Deckungskarte vom neuen Versicherer ausgestellt wird und dem Versicherten zukommt, auch in diesem Fall ist der Weg zur Zulassungsstelle unvermeidlich um die Änderung anzuzeigen. Glücklicherweise hat der Servicegedanke bei vielen der Zulassungsstellen in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung gewonnen, so dass die Wartezeiten sich verkürzt haben und insgesamt die Leistungen Vielerorts gebündelt wurden, um dem Versicherten Wege zu ersparen. Dennoch ist gerade um den Jahreswechsel herum, wenn das jährliche Kündigungsrecht genutzt wird, um den Versicherungsanbieter zu wechseln mit erhöhten Wartezeiten zu rechnen, ist der Ansturm doch turnusgemäß hoch und dementsprechend die Zulassungsstellen überlastet. Doch mit Geduld und Langmut lassen sich auch diese Hürden überwinden und der Fahrfreude mit einem neuen Fahrzeug steht nach der Anmeldung nichts mehr im Wege.

Andreas Mettler
presse[at]mettlerweb.de




Veröffentlicht am: 17.05.2008 um 15:20:24 von findur

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