Man braucht ihn, man will ihn, man hat ihn: den Führerschein. Der Führerschein und die damit erteilte Fahrerlaubnis berechtigt den Besitzer in Deutschland, sowie in den EU-Ländern ein KFZ der angegebenen Fahrzeugklassen zu führen. Die EU-Richtlinien werden in allen Ländern nach und nach eingeführt und sollen ab 2013 überall gelten.
Seit Januar 1999 werden folgende Fahrzeugklassen in der EU allgemein anerkannt (
EU-Führerschein):
Die Bezeichnung der Klasse A wird für kleinere und größere Krafträder verwendet. Wer berechtigt ist die Fahrzeugklasse B zu fahren, darf im Allgemeinen Autos gegebenenfalls mit Anhänger führen. Die Klasse C besteht für LKWs, der Führerschein darf ab 18 Jahren gemacht werden, währenddessen die Klasse D, Omnibusse, erst ab 21 Jahren beantragt werden darf. Klasse S für Sonstige, sowie Klasse M ebenfalls Krafträder und L bzw. T für Arbeitsmaschinen können schon an Jugendliche ab 16 ausgegeben werden.
Klasse B ist die Klasse, die am häufigsten beantragt wird. Seit neuestem wird es erlaubt, 17-jährige mit Begleitperson fahren zu lassen. Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein besitzen und darf nicht mehr als 3 Punkte kassiert haben. Eine weitere Einschränkung ist, dass die Begleitperson älter als 30 Jahre sein muss. Fahrer ab 18 dürfen weiterhin uneingeschränkt ein KFZ führern. Seit August 2007 wurde die Null-Promille-Grenze eingeführt. Sie besagt, dass Fahranfänger und Fahrer bis einschließlich 21 Jahren kein Alkohol getrunken haben dürfen, wenn sie Auto fahren.
Um die Fahrerlaubnis zu erlangen müssen bestimmte Vorraussetzen gegeben sein. Der Bewerber muss einen Wohnort innerhalb des Landes haben, in dem er den Führerschein erwerben möchte. Zusätzlich muss er das Mindestalter und das entsprechende Sehvermögen haben, sowie zum Führen eines KFZ fähig sein und einen Erste-Hilfe Kurs absolviert haben. Es müssen zu dem Theoriestunden besucht, sowie Fahrstunden genommen werden. Am Ende müssen jeweils Prüfungen in der Theorie, sowei Praxis absolviert werden.
Sollte die Fahrerlaubnis einmal entzogen worden sein, muss sie zur Wiedererlangung neu beantragt werden. Dann ist zu prüfen, ob lediglich eine neue Fahrprüfung absolviert werden muss oder ob der sogenannte "Idiotentest" bestanden werden muss. Der "Idiotentest" , die MPU = Medizinisch-Psychologische Untersuchung untersucht die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. (
EU-Führerschein ohne MPU)
Frank Bergmann
ixp24-mail[at]yahoo.de
Veröffentlicht am: 03.10.2007 um 10:16:21 von
decisionDiesen Artikel verlinken:
Artikel Bookmarken:
Mr. Wong |
digg |
del.icio.us |
SocialBook |
www.Mal1.de
